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Kindertagespflege

Kindertagespflege

Betreuungsplatz gesucht?

Sie suchen eine Individuelle, familiäre und bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind? Dann lernen Sie die Kindertagespflege kennen! Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht bezüglich des Betreuungsangebotes für Ihr Kind. Die Kindertagespflege ist eine Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter/ Tagesväter, für Kinder von 0 bis 14 Jahre. Sie ist gleichrangig gegenüber Einrichtungen und kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.

Die besondere Qualität des Betreuungskonzepts liegt in der engen Beziehung zur Tagespflegeperson. Ihre Kinder finden bei Tageseltern eine familiäre Atmosphäre zum Spielen und Lernen, zum Essen, Schlafen und Wohlfühlen. Die Aufgabe von Tageseltern ist es, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

Berufstätigkeit und Kindererziehung sind oft schwer vereinbar. Die Betreuung bei Tageseltern bietet viel Spielraum für die individuellen Bedürfnisse des Kindes und den passgenauen Betreuungsbedarf der berufstätigen Eltern. Denn bei einer Tagesmutter/Tagesvater ist ein Kind zu flexiblen Zeiten, manchmal sogar am Wochenende oder über Nacht gut betreut. Aber auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf einen durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschussten Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

Ablauf der Vermittlung 
Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, haben einen Rechtsanspruch auf fachliche Begleitung und Vermittlung durch freie oder öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der Tageselternverein Orte für Kinder e.V. arbeitet im Auftrag vom Kreisjugendamt Breisgau-Hochschwarzwald und vermittelt ausschließlich qualifizierte Tagespflegepersonen, die dem Anspruch eines öffentlich verantworteten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebot entsprechen.

Beim Tageselternverein erhalten Sie telefonisch und persönlich alle Informationen über die verschiedenen Formen der Kindertagespflege und ihren Rahmenbedingungen, über die Kosten und die privatrechtlichen Regelungen mit einer Tagespflegeperson. Auf Basis des Vermittlungsgesprächs suchen wir für Sie eine geeignete Tagespflegeperson. Sie erhalten dann die Kontakte und können die Person dann persönlich kennen lernen.

Sollten Sie sich für eine Tagesmutter oder –vater entschieden haben, schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab. Der Vertrag beinhaltet unter anderem die Betreuungszeiten, die Zahlungsvereinbarungen und regelt Urlaubs- und Ausfallzeiten. Parallel können Sie bereits einen Antrag auf Förderung beim Landratsamt stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Und bald beginnt auch schon die spannende Eingewöhnungszeit gemeinsam mit Mama oder Papa in der Kindertagespflege!

Kosten
Für die Förderungsleistung in der Kindertagespflege wird vom Landratsamt ein Kostenbeitrag gegenüber den Eltern festgesetzt. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Betreuungsumfang und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Es wird die jeweils aktuell gültige Kostenbeitragstabelle zugrunde gelegt. Auf Antrag kann ein Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn dieser den Eltern nicht zuzumuten ist.

Weiterhin leisten die Eltern den individuell vereinbarten Kostenbeitrag an die Tagespflegeperson, der im Betreuungsvertrag festgelegt wurde. Dieser orientiert sich i.d.R. an einer Höhe von etwa 1 Euro pro Betreuungsstunde. Die Gesamtkosten für die Eltern ergeben sich also aus dem Kostenbeitrag an das Landratsamt und der Zuzahlung an die Tagespflegeperson. Die Ausgaben für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege orientieren sich an denen für einen entsprechenden Kindergartenplatz.

 
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Rechenbeispiele*:

Familie, 3 Kinder, 20 Stunden/Woche (Halbtags)
Kostenbeitrag Landratsamt:  93 Euro 
Kostenbeitrag Tagesmutter: 86 Euro
Gesamtkosten: 179 Euro

Familie, 2 Kinder, 20 Stunden/Woche (Halbtags)
Kostenbeitrag Landratsamt:  140 Euro 
Kostenbeitrag Tagesmutter: 86 Euro
Gesamtkosten: 226 Euro

Familie, 1 Kind, 20 Stunden/Woche (Halbtags)
Kostenbeitrag Landratsamt:  185 Euro 
Kostenbeitrag Tagesmutter: 86 Euro
Gesamtkosten: 271 Euro

Download Broschüre „Kindertagespflege im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald“

*bei Förderleistung durch das Landratsamt und vereinbartem Kostenbeitrag von 1 Euro/Stunde der Tagespflegeperson, Stand Kostenbeitragstabelle Januar 2018