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Tagesmütter/Tagesväter

Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter/ des Tagesvaters: Bei der Betreuung in einer Tagesfamilie können Gruppenerfahrungen im überschaubaren Rahmen gemacht werden. Je nach Gegebenheiten bei den Tageseltern dürfen von diesen bis zu fünf Kinder betreut werden. Die Tageseltern brauchen eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt, wenn die Betreuung über 15 Stunden in der Woche dauert. Unabhängig davon, ob eine Pflegeerlaubnis benötigt wird, muß die Tagespflegeperson vor Beginn der ersten Vermittlung durch unseren Tageselternverein an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben und muß sich, bei Vorliegen der Pflegeerlaubnis, auch während der Tätigkeit berufsbegleitend weiterbilden. Das Vorhandensein kindgerechter Räume wird durch den Tageselternverein oder das Jugendamt bei einem Hausbesuch überprüft. zurück